Nr.:34/26 THL Wohnungsöffnung akut
Heute um 22:39 Uhr wurden wir zu einer Wohnungsöffnung alarmiert.
Wir öffneten das Gebäude und übergaben die Einsatzstelle an die Polizei.
Heute um 22:39 Uhr wurden wir zu einer Wohnungsöffnung alarmiert.
Wir öffneten das Gebäude und übergaben die Einsatzstelle an die Polizei.
Heute Morgen um 08:35 Uhr wurden wir zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert.
Noch vor dem Ausrücken stellte sich heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelte.
Ein Eingreifen unsererseits war somit nicht erforderlich.
Heute Nacht um 01:03 Uhr wurden wir zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage nach Waldstetten alarmiert.
Nach einer Kontrolle konnte von einem Fehlalarm ausgegangen werden.
Gegen 01:30 war für uns Einsatzende.
Um 20:38 Uhr wurden wir zu einer eingeklemmten Person in einem Industriebetrieb alarmiert.
Beim Eintreffen fanden wir eine Person schwer unter einer Maschine eingeklemmt vor, aufgrund dessen alarmierten wir den Rüstwagen von Günzburg dazu.
Wir führten eine technische Rettung durch und übergaben den Patienten dem Rettungsdienst.
Nach Freigabe der Einsatzstelle durch die Polizei, bauten wir unsere Maßnahmen zurück.
Um 12:03 Uhr wurden wir zu einer Kleintier Rettung alarmiert.
Vor Ort befand sich eine Katze in einem Kamin, die mithilfe der Drehleiter gerettet werden konnte. Anschließend wurde das Tier unversehrt an die Besitzer übergeben
Um 20:53 Uhr wurden wir zu einer Drehleiterrettung alarmiert.
Vor Ort stellte sich heraus, dass sich der Gesundheitszustand der betroffene Person verbessert hat und diese eigenständig die Treppe hinunter gehen konnte.
Heute morgen um 07:53 Uhr wurden wir zu einem First Responder Einsatz gerufen.
Wir betreuten die betroffene Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, weiteres Eingreifen durch die Feuerwehr war nicht nötig.
Verkehrslenkung für die Stadt Ichenhausen.
Um 09:12 Uhr wurden wir zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert.
Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. Nach Kontrolle des betroffenen Bereichs war kein weiteres Eingreifen erforderlich.